Handbuch POWMUSIK Musik & Kunstschulverwaltung
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Datum der Berechnung
Hier können Sie einstellen für welchen Berechnungsmonat die Gebühren erhoben werden. Bei mehrmonatiger Zahlungsweise, werden die Gebühren für den gesamten Zeitraum im voraus berechnet. Haben Sie beispielsweise halbjährlich Zahlungsweise mit der Fälligkeit ‚halbjährlich März - Sep.’ eingestellt, dann werden bei Ausführung des Berechnungsmonates März die Gebühren vom März bis August erhoben und bei Ausführung des Berechnungsmonates September werden die Gebühren vom September bis Februar des folgenden Jahres erhoben.
Die Anzeige der aktuellen Gruppengröße in den entsprechenden Formularen und Berichten bezieht sich immer auf das hier eingestellte Berechnungsdatum.
Die Gebührenberechnung wird über das Menü ‚Gebühr’ – ‚Gebühr erheben’ ausgeführt.
 
Falls Sie für die Berechnungen ein Datum einstellen wollen, das außerhalb des angebotenen Bereichs liegt, wählen Sie das in der Auswahlliste das zuunterst angezeigte Datum (blauer Pfeil). Sie können dann ein beliebiges Datum spezifizieren.
Die Auswahlliste paßt beim Starten von POWMUSIK die angebotenen Datums (Berechnungsmonate) automatisch dem eingestellten Systemdatum Ihres Computers an. POWMUSIK kann alle Datums bis zum Jahr 9999 erkennen und verarbeiten.