Handbuch POWMUSIK Musik & Kunstschulverwaltung
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Kostendeckender Betrag/Festzuschuss

Sie haben die Möglichkeit den kostendeckenden Betrag verbunden mit einem gewährten Festzuschuss zu hinterlegen.
 
Tragen Sie nur den kostendeckenden Betrag ein, können Sie diesen Verwenden um im Formular 'Berechnete Gebühr aufschlüsseln' die Summen des kostendeckenden Betrages und den eingegangenen Gebühren zu ermitteln und zu vergleichen.
 
Tragen Sie den kostendeckenden Betrag  und den Festzuschuss ein, wird in der Rechnung der kostendeckende Betrag und dazu gewährte Fetszuschuss aufgeführt.
Wird der kostendeckende Betrag und der Festzuschuss hinterlegt ergibt der Gebührenpreis immer zwingend kostendeckender Betrag-Festzuschuss.
 
Hinterlegung des Festzuschusses und kostendeckendem Betrag bei Einzelstundenabrechnung (grüne Pfeile) und monatlicher Gebühr (rote Pfeile)
Hinweis: Werden kostendeckender Betrag und Festzuschuss eingetragen, errechnet sich der Einzelstundenpreis oder die monatliche Gebühr automatisch aus kostendeckender Betrag - Festzuschuss und kann nicht verändert werden.