Handbuch POWMUSIK Musik & Kunstschulverwaltung
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Mietstufen

 
 
Sie können in der Gebührenpreislitse die Mietpreise für jede Instrumentengruppe (Violinen, Querflöten, Klarinetten, Gitarren etc.) festlegen.
Möglicherweise möchten Sie aber für ein und dieselben Instrumente (beispielsweise Violinen) unterschiedliche Mieten in Abhängigkeit der Leihdauer oder des individuellen Anschaffungswertes des Instruments verlangen.
Hierfür sind die Mietstufen vorgesehen.
Zunächst richten Sie die Mietstufen mit aussagekräftiger Bezeichnung ein (beispielsweise Instrumente unter 1000 € oder Instrumente über 1000€.
Für jede Mietstufe können Sie den Preis eintragen, und zwar weiterhin getrennt nach den eingerichteten Preisgruppen und nach Schüler- oder Erwachsenenbeitrag.
 
Die Mietstufen stehen im Formular Mieter in der Auswahlliste zur Verfügung. Weisen Sie einem Mietsverhältnis eine Mietstufe zu, so wird der für diese Mietstufe hinterlegte Preis für die in den Gebührenparametern eingestellte Preisgruppe angewendet.