Handbuch POWMUSIK Musik & Kunstschulverwaltung
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Mehrwertsteuerfreie Beträge (Versicherung)

 
Da Versicherungsbeträge (beispielsweise die Instrumentenversicherung) mehrwertsteuerbefreit sind, wurde die Möglichkeit geschaffen bei jedem
Posten einen extra mehrwertsteuerfreien Betrag zu hinterlegen, welcher dann auch als getrennter Posten in der Rechnung aufgeführt wird.
Der Rechnungstext kann mit Parametern pauschal sowohl für den Unterricht oder die Instrumentenmiete als auch für den zusätzlich
mehrwertsteuerfreien Betrag festgelegt werden. Wird kein Rechnungstext hinterlegt, wird eine Standard-Rechnungstext angewendet.
Alle genannten Eintragungen nehmen Sie direkt in der Gebührenpreiseliste vor.