Handbuch POWMUSIK Musik & Kunstschulverwaltung
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Abschalgszahlungen

 
 
Im Falle, dass Sie ihre Gebühren nach Anzahl der tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden abrechnen, macht es Sinn zunächst Abschlagszahlungen einzuziehen, und dann die endgültige Rechnung zu einem beliebigen Zeitpunkt unter Verrechnung der bereits geleisteten Abschlagszahlungen zu stellen.
Oft wird erst später bekannt, wie viele Unterrichtsstunden der Schüler tatsächlich erhalten hat und wird dann über Plus/Minusstunden eingepflegt.
 
 
Sobald in dieser Liste eine Abschlagszahlung für eine bestimmte Zweigstelle hinterlegt ist, wird diese beim Erheben der Gebühren automatisch angewendet.
 
Bei Anwendung von DTA (Datenträgeraustausch) können Sie fetslegen, dass nur Abschalgszahlungen eingezogen werden.
Beachten Sie: Führen Sie weitere Zweigstellen ohne Abschlagszahlungen, stellen Sie bei einem abschließenden DTA-Lauf über den Filter für Buchungskategorien sicher, dass die Zweigstellen mit  Abschlagszahlungen nicht Bestandteil des DTA-Laufes sind, wenn für diese keine endgültige Abschlussrechnung für die Abschlagszahlungen erfolgen soll, also nur Abschlagszahlungen verrechnet werden sollen.
 
Vor dem Anfertigen der SEPA-Bankendatei erhalten Sie eine Liste mit allen Lastschriften zur Kontrolle. Sie können hier auch beliebige Lastschriften aus dem DTA-Lauf ausschließen.